AGB - Ziegler

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen Ziegler Reinigungsservice / Kanal- und Rohrreinigung GmbH
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ziegler Reinigungsservice / Kanal- und Rohrreinigung GmbH, Steinweg 48, 36341 Lauterbach (im Folgenden Ziegler GmbH Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber (im Folgenden als Auftraggeber oder Kunde benannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils auf der Internetseite von Ziegler www.ziegler-kanal.com einsehbaren Fassung. Der Auftraggeber kann diesen Text, der nur in deutscher Sprache verfügbar ist, auf seinen Computer herunterladen und/oder ausdrucken oder sich zusenden lassen.
2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden zurückgewiesen, außer Ziegler GmbH hat der Geltung schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für die Inanspruchnahme der mobilen Applikationen von Ziegler GmbH.
3. Die Preisliste und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber vor Auftragserteilung übermittelt.
§ 2 Vertragsgegenstand & Zustandekommen des Vertrages
1. Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden das Zustandekommen des Vertrages und die vertragliche Beziehung des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber geregelt. Für die Geschäfts- und Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Dienstvertrag nebst diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers maßgebend.
2. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistung im Bereich der Kanalrohrreinigung und Kanalsanierung an. Für den Erfolg wird durch den Auftragnehmer keine Gewähr übernehmen, da in Abwasserrohren unkalkulierbare und nicht bekannte Risiken und Unwägbarkeiten vorhanden sein können. Der Aufgabenbereich umfasst folgende Leistungen:
  • Verstopfungsbeseitigung
  • Leerung Fäkaliengruben
  • Kanalspülarbeiten
  • TV- Untersuchung ohne Dokumentation
  • TV- Untersuchung mit Dokumentation
  • TV- Untersuchung mittels SAT- Kamera
  • Leerung Fettabscheider ohne Auffüllen des Wassers
  • Chemische Rohrreinigung mit Rohrreiniger
  • Rohr.-Verlaufsortung
  • Wurzelfräsen
  • Kurzliner
  • Absaugarbeiten / Überschwemmung
  • Drainagen-Reinigung
  • Leerungen und Reinigung von Zisterne
  • Sanierung Betonzisterne bzw. Fäkaliengruben

3. Die Angebote von Ziegler GmbH sind unverbindlich und freibleibend, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Annahme von Aufträgen erfolgt durch den Auftragnehmer in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Zugang.
4. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, die schriftlich oder in elektronischer Form festgehalten werden (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technischen Daten) sind nur verbindlich, wenn eine Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Die Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen.
5. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder eine technische Verbesserung darstellen sind zulässig, soweit sie die Verwendung zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
6. Ziegler GmbH ist berechtigt Subunternehmer mit der Tätigkeit zu beauftragen.
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
1. Ziegler GmbH beseitigt Verstopfungen aller Art in Toiletten, Pissoirs, Küchenabläufe, Badabläufe, Bodenabläufe, Grundleitungen, Dachrinnen, Kontrollschächten usw.
2. Der Arbeitsumfang, der Arbeitsausgangspunkt, der Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie die sonstige Durchführungsweise der Arbeiten bestimmen sich nach dem durch den Auftraggeber erteilten und durch den Auftragnehmer Auftrages.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Mitarbeitern des Auftragnehmers ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und Leitungen zu ermöglichen. Der Auftraggeber informiert die Mitarbeiter des Auftragnehmers vor Auftragsbeginn über vorhandene Arbeitserschwernisse wie z.B. verdeckte Kontrollöffnungen. Dies gilt ebenfalls für Arbeitserleichterungen wie z.B. das Vorhandensein einer Hebeanlage oder Rückstauklappe.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftraggeber über vorherige Reinigungsversuche zu informieren. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Reinigungsarbeiten alle gefährlichen Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsgegenständen und Entwässerungsleitungen enthalten sind, zu dokumentieren und das Dokument dem ausführenden Mitarbeiter des Auftragnehmers zu übergeben und von diesem gegenzeichnen zu lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die den ausführenden Reinigungsmonteur schädigen können oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen könnten, üblicherweise in Abwasserleitungen nicht anzutreffen sind, z.B. Fette, Gifte, Laugen, Säuren.
3. Vor Arbeitsbeginn hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer mitzuteilen, um welche Rohrmaterialien es sich handelt. Sämtliche Rohrführungs- oder Revisionspläne hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Liegen solche Pläne nicht vor, ist der Auftraggeber verpflichtet den Rohrleitungsverlauf sogenannte Bögen, T- Abzweige, Reduzierungen, Hohlräume usw. kenntlich zu machen. Kommt der Auftraggeber seiner Informationspflicht nicht in ausreichendem Maße nach, haftet der Auftraggeber für sich hieraus ergebende Schäden oder Mehraufwendungen.
4. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass während der gesamten Reinigungsarbeiten das gesamte Abwassersystem stillgelegt ist. Nach Abschluss aller durchgeführten Reinigungsarbeiten durch den Auftraggeber, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Leitungen, Anlagen und Entwässerungssystem auf seinen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
5. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, bei besonderer Gefahrenlage einen Sicherheitsbeauftragten für die gesamte Reinigungszeit unserer Monteure zu stellen. Soweit gefährliche Stoffe in vorbezeichneter Art nicht angegeben, dokumentiert und von unseren Monteuren gegengezeichnet sind, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Risiken frei, soweit sich diese daraus ergeben, dass solche Stoffe vorhanden oder in das Ab- oder Grundwasser gelangen.
6. Bei Einsatz von Lkw Saugwagen oder LKW Spülwagen hat der Auftraggeber eine Befahrbarkeit der Hofeinfahrten zu gewährleisten. Ist eine Befahrbarkeit nicht gegeben, ist dies dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Informationspflicht nicht nach hat er Mehraufwendungen oder Schäden an der Einfahrt oder den Fahrzeugen des Auftragnehmers zu tragen.
7. Bei alten oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenständen wie z.B. (Toiletten, Urinal, Küchenabläufe, Badabläufe) ist der Auftragnehmer nicht zur Demontage und Montage berechtigt. Der Auftraggeber hat hier Sorge zu tragen, dass nicht vorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenstände durch eine Fachfirma demontiert oder montiert werden. Soweit für die Reinigung der Rohrleitungen bestehende Silikonfugen aufgeschnitten werden, hat der Auftraggeber die Verfugungen selbst vorzunehmen.
§ 5 Ausführungstermine
1. Die Ausführungszeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die Auftragsdurchführung erfolgt nach schriftlicher Auftragserteilung. Nebenabsprachen mit Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
2. Bei Abänderung oder Ergänzung des ursprünglichen Auftrags sind zugesicherten Ausführungstermine gegenstandslos. Es gilt die neu vereinbarte Ausführungsfrist. Die Einhaltung der Ausführungsfrist und Termine steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie gegebenenfalls dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen oder behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit dem Auftraggeber in Folge der Verzögerung die Abnahme der Leistung unzumutbar ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung von dem Vertrag unter der Maßgabe zurücktreten, dass er dem Auftragnehmer die Ersatz- und Vergütungsansprüche in einer sich aus § 645 BGB ergebenden Höhe erstattet.
4. Gerät der Auftragnehmer mit der Leistung in Verzug oder wird eine Leistung unmöglich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 6 Nutzungs- und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise sind Endpreise. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung in Euro. Mangels besonderer Vereinbarungen sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum frei der Zahlstelle des Auftragnehmers zu leisten. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Unternehmers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf einer Forderung wegen Mangelbeseitigung beruhen.
3. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle seine Forderungen sofort fällig zu stellen und den Verzugsschaden nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
4. Der Auftragnehmer hat neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Erstattung der für notwendig erachteten und angefallenen Auslagen. Der Auftragnehmer ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.
5. Stehen dem Auftragnehmer mehrere Forderungen gegenüber dem Auftraggeber zu, so ist der Auftragnehmer berechtigt festzulegen, auf welche konkrete Verbindlichkeit die Zahlung angerechnet wird.
6. Werden dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, wonach die Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet erscheinen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauskasse oder ausreichende Sicherheitsleistungen auszuführen und ggf. nach erfolglosem Ablauf einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen dem Auftragnehmer Ersatz- und Vergütungsansprüche in einer sich aus § 645 BGB ergebenden Höhe zu; weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Preise und Preisliste
1. Die Preise des Auftragnehmers ergeben sich aus der gesonderten Preisliste.
Für Notdienste gelten folgende Preiszuschläge:
Freitag und Samstag ab 18:00 Uhr bis Beendigung der Arbeiten 50%
Sonn.- Feiertage werden mit 100% Feiertagszuschlag berechnet. Der Zuschlag wird auf die Gesamtsumme berechnet.

2. Die An- und Abfahrtskosten sowie die Bereitstellung von Servicefahrzeugen werden im Stundenaufwand berechnet. Kosten wie Material, Chemie, Dichtungen, Anschlussgarnieturen und weitere Verschleißmaterialien werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.
3. Die Preise für Arbeiten, die mit Hochdruckspülfahrzeug, TV-Kamerasysteme, Ortungsgerät, Lkw Saugwagen, Lkw Spülfahrzeug, Handwerkzeugen oder manuell ausgeführt werden können, werden jeweils gesondert ausgewiesen und abgerechnet. Jede eingesetzte Maschine im Stundensatz weiterberechnet. Arbeiten, die nur mittelbar die Reinigung von Entwässerungseinrichtungen bezwecken, z.B. das Aufreißen von Mauerwerk, Aufgrabungen werden gesondert angeboten und abgerechnet.
4. Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos bereit zu stellen oder von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen. Das gleiche gilt für Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen und ähnliche Hilfsmittel. Anfallende Abfallbeseitigungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Entsorgung von Schlamm, Fäkalien oder andere anfallenden Abfälle werden, soweit deren Beseitigung vertraglich vereinbart wurde, pro cbm. berechnet.
§ 8 Haftungsausschluss
1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, falls der Auftraggeber gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.
2. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Angestellten, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und Schadenhöhe, begrenzt. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.
4. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Gewährleistung
1. Gewährleistungsansprüche oder eine Mängelhaftung für Dienstleistungen sind gesetzlich nicht geregelt. Der Auftragnehmer behebt Mängel nach Erhalt einer schriftlichen nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Auftraggeber, wenn ein solcher Mangel innerhalb von fünf 5 Tagen ab Beendigung der Dienstleistung aufgetreten ist und auf eine mangelhafter Ausführung des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Ziegler GmbH stehen zwei Nachbesserungsversuche zu, wenn die Rohrreinigungsarbeiten fehlgeschlagen sind.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, dass der Mangel arglistig verschwiegen wurde, eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen wurde oder dass es sich um Ansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
3. Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen von Ziegler GmbH verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.
§ 10 Sachmängelhaftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, soweit diese entstehen durch:
– Arbeiten an alten /defekten (z.B. rissigen, brüchigen) oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenständen (z.B. Toilette, Urinal, Küchenabfluss, Badabfluss usw.), Entwässerungsleitungen und sonstigen Anlagen;
– Austretende Inhalte der Anlage;
– Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen oder besondere Gefahren unter den Voraussetzungen der Ziffer 2;
– Schläuche und sonstige Werkzeuge, die aufgrund eines Umstandes in der Anlage stecken bleiben oder verloren gehen und trotz aller Bemühungen nicht mehr aus der Entsorgungseinrichtung zu lösen sind, die nicht von unseren Monteuren zu vertreten sind;
– Arbeiten an Entwässerungsgegenständen und Leitungen, soweit diese nicht aus Gusseisen oder Steinzeug bestehen;
– Arbeiten bei denen der Auftraggeber den Hinweis erhalten hat, dass die Arbeiten nicht weitergeführt werden können, ohne das Probleme auftreten können;
– Arbeiten an Entwässerungsgegenständen und Leitungen wo der Auftraggeber nach Verstopfungsbeseitigung keine TV Kamerauntersuchung wünscht.
– Arbeiten zur Sanierung eines Kanals mit einer Glasfasermatte und unter Einsatz von Druckluft.
§ 11 Pauschalierter Schadensersatz
1. Kündigt der Auftraggeber vor Ausführung den Auftrag oder tritt er vom Vertrag zurück, so ist der Auftragnehmer berechtigt bei einer Kündigung oder einem Rücktritt
Bis 14 Tage vor Auftragsbeginn 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen;
Bis sieben Tage vor Auftragsbeginn 20 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen
2. Erfolgt eine Kündigung oder ein Rücktritt weniger als sieben Tage vor Auftragsbeginn, richtet die Höhe des Schadensersatzes nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Abtretungs- und Verpfändungsverbot, Aufrechnung
Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen. Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
§ 13 Links auf andere Internetseiten
Soweit der Auftragnehmer von seiner Internetseite auf die Internetseiten Dritter verweist oder verlinkt, wird keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Internetseite übernommen. Da der Auftragnehmer keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, ist der Auftraggeber angehalten die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.
§ 14 Urheberrecht
1. Ziegler GmbH ist Inhaber von sämtlichen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Marken-, Urheber- und Leistungsschutzrechten, an seinen Internetseiten und an den im Rahmen des Vertrages übersandten Dokumenten, Bildern, Filmen und Videomaterial. Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke und Verwendung. Diese Werke inklusive aller seiner Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, Weitergabe und Vervielfältigung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes und über den privaten Zweck im Rahmen der vertraglichen Leistung ist ohne eine ausdrückliche, vorherige Zustimmung durch Ziegler GmbH unzulässig und strafbar.
2. Ziegler GmbH ist nicht zur Herausgabe von Datenträgern, Dateien und sonstigen Daten an den Auftraggeber verpflichtet, es sei denn dieses wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Das Herausgegebene ist dann gesondert zu vergüten. Veränderungen des zur Verfügung gestellten Bildmaterials durch Fotobearbeitung, Fotomontage oder durch sonstige elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Ziegler GmbH zulässig. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Digitale Bilddaten sind so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Bildautors mit diesen elektronisch verknüpft ist und diese Verknüpfung bei Datenübertragungen und Wiedergabe jeglicher Art erhalten und damit der Bildautor als Urheber eindeutig ersichtlich bleibt. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt den Bildautor zum Schadenersatz.
3. Jegliche Vervielfältigung und Weiterverbreitung von Unterlagen als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Genehmigung von Ziegler GmbH. Die Verlinkung auf eine der Internetseiten von Ziegler GmbH bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
4. Kein Element der Internetseite gewährt irgendwelche Lizenz- oder Benutzungsrechte an Bildern, eingetragenen Marken, Logos oder sonstigen Rechten. Dem Auftragnehmer ist es nach Beendigung des Auftrages mit dem Auftraggebern gestattet, Ideen, Konzeptionen, erworbenes Know-How usw. für weitere Beratung, Schulung und Dienstleistungen auch für andere Auftraggebern zu nutzen.
§ 15 Cookies
Ziegler GmbH setzt zum Teil sogenannte Cookies ein, um dem Kunden den Zugriff individueller und schneller zu ermöglichen. Der Kunde kann seinen Browser so einstellen, dass er über die Platzierung von Cookies informiert oder der Gebrauch von Cookies unterdrückt wird. Ziegler GmbH weist darauf hin, dass die Aktivitäten des Auftraggebers dieser Internetseite registriert und unter anderem zu Sicherheits-, Marketing- und Systemüberwachungszwecken analysiert werden.
§ 16 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht, Geheimhaltung
Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Auftraggebers, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Auftragnehmers.
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder üblich ist, gelten die dem Unternehmer im Zusammenhang mit Bestellung unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.

§ 17 Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Lauterbach, Juli 2018

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